MwSt 19% & 7%, sofort berechnet
Mehrwertsteuer Rechner
Mit diesem Mehrwertsteuer Rechner berechnen Sie in Sekunden, wie viel Mehrwertsteuer (MwSt) in einem Betrag enthalten ist oder wie viel dazukommt. Geben Sie einen Nettobetrag ein, um den Bruttobetrag zu ermitteln, oder einen Bruttobetrag, um den Nettobetrag herauszurechnen. Der Rechner unterstützt beide gesetzlichen Steuersätze in Deutschland: den Regelsteuersatz von 19 Prozent und den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser, es werden keine Beträge an einen Server übertragen und es ist keine Anmeldung nötig.
Wie funktioniert die Mehrwertsteuer in Deutschland?
Die Mehrwertsteuer, gesetzlich korrekt als Umsatzsteuer bezeichnet, ist die in Deutschland auf fast jeden Kauf erhobene Verbrauchsteuer. Sie ist in Paragraf 12 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) geregelt und wird von Unternehmen beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen auf den Nettopreis aufgeschlagen. Der Endverbraucher zahlt den Bruttopreis, also Netto plus Mehrwertsteuer, das Unternehmen führt den Steueranteil an das Finanzamt ab. In Deutschland gelten zwei Sätze: der Regelsteuersatz von 19 Prozent für die meisten Waren und Dienstleistungen, und ein ermäßigter Steuersatz von 7 Prozent für einen gesetzlich festgelegten Katalog an Gütern, etwa Grundnahrungsmittel, Bücher und Zeitungen.
Seit 2026 gilt in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Satz von 7 Prozent auf Speisen, eine Regelung, die ursprünglich als befristete Corona-Hilfe eingeführt wurde und inzwischen unbefristet fortbesteht. Für Getränke in der Gastronomie gilt weiterhin der volle Satz von 19 Prozent, ein wichtiger Unterschied bei der Rechnungsstellung in Restaurants und Cafés.
So berechnen Sie die Mehrwertsteuer: Formel und Rechenbeispiele
Die Berechnung ist reine Prozentrechnung, aber die Richtung entscheidet über die Formel. Beim Rechnen von Netto zu Brutto wird der Steuerbetrag zum Nettopreis addiert, beim Herausrechnen aus einem Bruttopreis wird durch den Steuerfaktor geteilt, nicht einfach der Prozentsatz abgezogen, ein häufiger Rechenfehler.
Netto zu Brutto (19 Prozent): Brutto = Netto multipliziert mit 1,19. Beispiel: Ein Nettopreis von 100 Euro ergibt einen MwSt-Betrag von 19 Euro und einen Bruttopreis von 119 Euro.
Netto zu Brutto (7 Prozent): Brutto = Netto multipliziert mit 1,07. Beispiel: Ein Nettopreis von 50 Euro (etwa für ein Buch) ergibt einen MwSt-Betrag von 3,50 Euro und einen Bruttopreis von 53,50 Euro.
Brutto zu Netto (19 Prozent): Netto = Brutto geteilt durch 1,19. Beispiel: Ein Bruttopreis von 238 Euro (etwa eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt) ergibt einen Nettobetrag von 200 Euro und einen MwSt-Betrag von 38 Euro. Wer stattdessen fälschlich 19 Prozent von 238 Euro abzieht, erhält 192,38 Euro, einen Fehler von über 7 Euro.
Dieser Rechner übernimmt beide Rechenrichtungen automatisch, Sie müssen die Formel nicht selbst anwenden, die Beispiele zeigen aber, warum das direkte Abziehen eines Prozentsatzes vom Bruttobetrag ein verbreiteter, aber falscher Ansatz ist.
Wann gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent?
Der ermäßigte Steuersatz gilt nach Paragraf 12 Absatz 2 UStG und der zugehörigen Anlage 2 für einen abschließenden Katalog an Gütern und Leistungen, die der Gesetzgeber als grundlegend einstuft. Die folgende Liste zeigt die wichtigsten Anwendungsfälle, ersetzt aber keine steuerliche Beratung im Einzelfall.
- Die meisten Grundnahrungsmittel: Brot, Milch, Fleisch, Gemüse, Obst
- Bücher, Zeitungen und Zeitschriften (auch als E-Book, seit Dezember 2019)
- Personennahverkehr innerhalb einer Gemeinde oder bis 50 Kilometer
- Übernachtungen in Hotels und Pensionen (nicht Frühstück, das separat mit 19 Prozent berechnet wird)
- Eintrittskarten für Theater, Konzerte, Museen und zoologische Gärten
- Speisen in der Gastronomie (seit 2026 dauerhaft, Getränke bleiben bei 19 Prozent)
- Lebende Tiere und Pflanzen sowie bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse
Regelsteuersatz vs. ermäßigter Steuersatz: die wichtigsten Unterschiede
Die beiden Sätze unterscheiden sich nicht nur im Prozentwert, sondern auch darin, wie leicht sich ein Fehler bei der Rechnungsstellung einschleicht, insbesondere wenn eine Lieferung oder Leistung Positionen mit unterschiedlichen Sätzen mischt, wie im Gastronomie-Beispiel oben.
- Regelsteuersatz 19 Prozent: gilt als Standardfall für nahezu alle Waren und Dienstleistungen, sofern kein Ausnahmetatbestand vorliegt
- Ermäßigter Steuersatz 7 Prozent: gilt nur für den in Anlage 2 UStG abschließend aufgezählten Katalog, eine Ausweitung per Analogieschluss ist nicht zulässig
- Gemischte Rechnungen (zum Beispiel Restaurantbesuch mit Speisen und Getränken) benötigen zwei getrennte Steuerausweise auf derselben Rechnung
- Für Kleinunternehmer nach Paragraf 19 UStG entfällt die Umsatzsteuer komplett, unabhängig vom Steuersatz, sofern die Umsatzgrenzen eingehalten werden
Rechenbeispiele für unterschiedliche Beträge und Steuersätze
Die folgende Übersicht zeigt typische Beträge aus Alltag und Selbstständigkeit, jeweils mit beiden Steuersätzen durchgerechnet. Sie können jeden dieser Werte direkt oben im Rechner nachprüfen, indem Sie den Nettobetrag eingeben und den passenden Steuersatz auswählen.
- 25 Euro netto bei 19 Prozent: 4,75 Euro MwSt, 29,75 Euro brutto
- 25 Euro netto bei 7 Prozent: 1,75 Euro MwSt, 26,75 Euro brutto
- 500 Euro netto bei 19 Prozent: 95 Euro MwSt, 595 Euro brutto (typisch für eine Dienstleistungsrechnung)
- 1.000 Euro netto bei 19 Prozent: 190 Euro MwSt, 1.190 Euro brutto
- 119 Euro brutto bei 19 Prozent: 100 Euro netto, 19 Euro MwSt
- 53,50 Euro brutto bei 7 Prozent: 50 Euro netto, 3,50 Euro MwSt
Was gehört auf eine ordnungsgemäße Rechnung mit Mehrwertsteuer?
Wer als Unternehmer eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer stellt, muss nach Paragraf 14 Absatz 4 UStG bestimmte Pflichtangaben einhalten, damit der Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug geltend machen kann. Fehlt eine dieser Angaben, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug beim Empfänger verweigern, ein Risiko, das sich mit einer vollständigen Rechnung leicht vermeiden lässt.
- Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmens sowie des Rechnungsempfängers
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmens
- Ausstellungsdatum der Rechnung sowie eine fortlaufende, einmalig vergebene Rechnungsnummer
- Menge und Art der gelieferten Waren oder Umfang und Art der erbrachten Leistung
- Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung, sofern dieser vom Rechnungsdatum abweicht
- Nettobetrag, aufgeschlüsselt nach Steuersatz, sowie der jeweils anzuwendende Steuersatz und der Steuerbetrag
- Bei Kleinunternehmern nach Paragraf 19 UStG: ein Hinweis auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung, anstelle eines Steuerausweises
Ein Blick zurück: Wie sich die Mehrwertsteuer in Deutschland verändert hat
Der aktuelle Regelsteuersatz von 19 Prozent gilt seit dem 1. Januar 2007, zuvor lag er bei 16 Prozent. Eine Ausnahme bildete der Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020, als die Bundesregierung im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets beide Sätze befristet senkte, den Regelsteuersatz von 19 auf 16 Prozent und den ermäßigten Satz von 7 auf 5 Prozent. Es war die erste Mehrwertsteuersenkung in Deutschland seit über 50 Jahren. Seit dem 1. Januar 2021 gelten wieder die Sätze von 19 und 7 Prozent, unverändert bis heute. Dieser Rechner verwendet ausschließlich die aktuell gültigen Sätze, die historischen Sätze aus dem Jahr 2020 sind für laufende Berechnungen nicht mehr relevant, können aber bei der Prüfung alter Rechnungen aus diesem Zeitraum eine Rolle spielen.
Warum gibt es überhaupt zwei unterschiedliche Steuersätze?
Der ermäßigte Steuersatz existiert aus sozial- und kulturpolitischen Gründen: Der Gesetzgeber möchte den Zugang zu Grundnahrungsmitteln, Büchern, Zeitungen und dem öffentlichen Nahverkehr nicht durch den vollen Steuersatz verteuern, weil diese Güter als besonders schutzwürdig gelten. Kritiker bemängeln regelmäßig, dass die Abgrenzung im Detail kompliziert ist. Ein aktuelles Beispiel, das seit 2026 für Diskussionen sorgt: Getränke werden grundsätzlich weiterhin mit 19 Prozent besteuert, unabhängig davon, ob sie vor Ort getrunken oder mitgenommen werden. Eine Ausnahme gilt jedoch für bestimmte Milchmischgetränke, etwa einen Cappuccino oder Latte Macchiato mit einem Milchanteil von mehr als 75 Prozent, die als Lebensmittel eingestuft werden und deshalb nur mit 7 Prozent besteuert werden, während derselbe schwarze Kaffee weiterhin mit 19 Prozent berechnet wird. Solche Grenzfälle zeigen, warum die Zuordnung zum richtigen Steuersatz im Zweifel eine steuerliche Beratung im Einzelfall erfordert, dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung, sondern übernimmt nur die reine Rechenarbeit, sobald der richtige Satz feststeht.
Mehrwertsteuer bei Geschäften mit dem EU-Ausland
Verkauft ein deutsches Unternehmen an ein anderes Unternehmen in einem EU-Mitgliedstaat, kommt häufig das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung: Die Rechnung wird ohne deutsche Mehrwertsteuer gestellt, stattdessen schuldet der Leistungsempfänger im eigenen Land die Steuer nach den dortigen Sätzen. Voraussetzung ist in der Regel eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) beider Vertragsparteien, die über das Bundeszentralamt für Steuern oder das EU-weite MIAS-System (MwSt-Informationsaustauschsystem) überprüft werden kann. Bei Verkäufen an Privatpersonen im EU-Ausland gelten dagegen meist die deutschen Sätze, mit Sonderregeln oberhalb bestimmter Umsatzschwellen (One-Stop-Shop-Verfahren). Diese Fälle liegen außerhalb des Anwendungsbereichs dieses Rechners, der für die reine innerdeutsche Berechnung mit 19 und 7 Prozent ausgelegt ist.
Wofür wird die Mehrwertsteuer im Alltag berechnet?
Der Rechner wird typischerweise in drei Situationen genutzt: Unternehmer und Selbstständige, die einen Nettopreis kalkulieren und den Bruttopreis für die Rechnung oder das Angebot wissen möchten, Privatpersonen, die aus einem Kassenbon oder einer Rechnung den enthaltenen Steueranteil herausrechnen wollen, etwa für die Reisekostenabrechnung, und Buchhalter, die eine schnelle Kontrollrechnung neben der eigentlichen Buchhaltungssoftware benötigen. In allen drei Fällen liefert der Rechner sofort alle drei Werte, Netto, MwSt-Betrag und Brutto, ohne dass eine der beiden Rechenrichtungen manuell umgestellt werden muss. Eine vollständige Übersicht, welche Produktkategorien welchem Steuersatz unterliegen, finden Sie in unserer Mehrwertsteuer-Tabelle, die alle Katalogpositionen aus Anlage 2 UStG mit Beispielen auflistet.
Angaben zum Betreiber dieses Rechners
Dieser Mehrwertsteuer Rechner wird als kostenloses Werkzeug betrieben, ohne Registrierung und ohne Speicherung Ihrer eingegebenen Beträge auf einem Server. Vollständige Angaben zum Betreiber, einschließlich Firmenname, Adresse und Kontaktmöglichkeit, finden Sie im Impressum. Informationen zur Verarbeitung von Nutzungsdaten stehen in der Datenschutzerklärung.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer?
Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in Deutschland aktuell?
Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus einem Bruttobetrag heraus?
Gilt für Restaurantbesuche der ermäßigte oder der volle Steuersatz?
Muss ich als Kleinunternehmer überhaupt Mehrwertsteuer berechnen?
Ist die Nutzung dieses Rechners kostenlos und sicher?
Warum unterscheiden sich Netto- und Bruttopreis bei gleicher Ware je nach Steuersatz?
Kann ich mit diesem Rechner auch die Steuer für Österreich oder die Schweiz berechnen?
Was ist das Reverse-Charge-Verfahren bei Geschäften mit dem EU-Ausland?
Warum wird bei einem Restaurantbesuch manchmal trotzdem der volle Satz auf ein Getränk berechnet, obwohl es ein Milchgetränk ist?
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